Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Teilnehmer an Veranstaltungen der "LaserGame Aachen GbR" (im Folgenden "Veranstalter") erklären sich mit den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden; diese sind Bestandteil aller Verträge mit den Teilnehmern und können an der Stätte der Leistung eingesehen werden.
1. Pflichten der Teilnehmer
Die Teilnehmer müssen:
die Anweisungen des Spielleiters befolgen;
die Ausrüstung schonend und sorgfältig behandeln;
sich für sportliche Betätigung im Allgemeinen gesund fühlen und bei Epilepsie o.Ä. auf das Spiel verzichten (wir setzen aber keine Stroboskope etc. ein).
2. Verbote für die Teilnehmer
Den Teilnehmern ist verboten:
sich vermummen oder militärisch uniformieren;
absichtlicher Körperkontakt;
rennen, auch rückwärts;
liegen, rollen oder kriechen;
auf die Stellwände klettern oder sie verschieben;
spielen im ersichtlich alkoholisierten Zustand.
3. Preise, Veranstaltungsdurchführung
Angebote, Rabatte und Aktionen sind nur miteinander kombinierbar, wenn dies ausdrücklich beschrieben ist. Bei nicht vollständiger Hallenauslastung behält sich der Veranstalter vor, Gruppen zusammenzubuchen.
4. Datenschutz-Einwilligung
Die Teilnehmer willigen in die Speicherung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten ein, soweit sie zur Geschäftsabwicklung erforderlich sind, gemäß dem nach dem Bundesdatenschutzgesetz gesetzlich zulässigen Zeitraum. Angefertigtes Bild- oder Videomaterial während der Veranstaltungen kann gemäß der erteilten Erklärung veröffentlicht und zeitlich unbestimmt (insofern nicht widerrufen) für die Eigenwerbung des Veranstalters genutzt werden.
Die Teilnehmer erhalten ihre Gruppenfotos kostenfrei bei Facebook.
5. Aufsichtspflicht
Aufgrund der Größe und Struktur des Spielfelds kann der Veranstalter keine Aufsichtspflicht für nicht volljährige Spieler während der Spiele übernehmen. Die Aufsichtspflicht verbleibt daher rechtlich bei den gesetzlichen Vertretern oder Erziehungsbeauftragten der Jugendlichen. Dennoch können Jugendliche auch eigenständig ohne Einverständniserklärung der Eltern die Anlage besuchen und spielen.
6. Haftung des Veranstalters
Die Haftung des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, von vertragswesentlichen Pflichten oder Garantien, und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
Der Veranstaltung bemüht sich, einen einwandfreien Zustand der Ausrüstung zu gewährleisten sowie die Ausrüstung termingerecht vereinbarungsgemäß bereitzustellen. Sollte die Ausrüstung ausfallen und ein Ersatz nicht zur Verfügung stehen, kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall hat der Teilnehmer nur Anspruch auf Rückzahlung der bereits geleisteten Zahlungen. Ein darüber hinausgehender Schaden (Anreise, anderweitige Miete) wird nicht erstattet, sofern der Veranstalter die Nichterfüllung des Vertrages nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat.
7. Höhere Gewalt
Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende und von ihm nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Epidemien / Pandemien (o.ä.), terroristische Anschläge oder Naturkatastrophen entbinden ihn von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. In diesen Fällen ist der Veranstalter berechtigt, mindestens 50% der Buchungssumme, jedenfalls aber die gesamte bereits im Voraus gezahlte Summe zunächst einzubehalten. Der Veranstalter bietet dann eine kostenfreie Verschiebung der Buchung an, auch auf einen noch unbestimmten Zeitpunkt.
8. Stornierungsbedingungen
Die Teilnahme an einer Veranstaltung ist nach Bestätigung durch den Veranstalter in Textform bindend und es werden die angegebene Anzahl an Plätzen zum vereinbarten Termin für die Teilnehmer reserviert. Der Teilnehmer ist verpflichtet, den in der Buchungsbestätigung mitgeteilten Preis unverzüglich zu mindestens 50% in Form einer Anzahlung an den Veranstalter zu zahlen. Im Falle einer Stornierung seitens des Teilnehmers vor Beginn der Veranstaltung, egal aus welchen Gründen, wird eine Stornogebühr gemäß unseren Stornierungsbedingungen fällig, die wie folgt berechnet wird:
– Stornierungen für länger als 1 Monat im Voraus liegende Termine, kostenfrei;
– Stornierungen für länger als 14 Tage im Voraus liegende Termine, 50% der gesamten Buchungssumme;
– Stornierungen für länger als 1 Woche im Voraus liegende Termine, 80% der gesamten Buchungssumme;
– Stornierungen für kürzer als 1 Woche vor dem Veranstaltungsdatum, 100% der gesamten Buchungssumme.
Wird die Veranstaltung nicht zum vereinbarten Termin angetreten, hat der Teilnehmer 100% der bei der Buchung mitgeteilten Gesamtsumme als pauschalen Ausgleich für die aufgewendeten Kosten und den entgangenen Umsatz/Gewinn zu zahlen. Dem Besteller steht es frei, geringere Kosten nachzuweisen.
Die vorstehende Regelung gilt auch bei Verletzungen der Teilnahmebedingungen des Teilnehmers während der Veranstaltung, sofern diese zu einem Ausschluss von der Veranstaltung führen (z.B.: Drogen- / übermäßiger Alkoholkonsum, wiederholter Verstoß gegen die Gebote bzw. Verbote aus den Punkten 1) und 2).
Wird die Veranstaltung aus organisatorischen Gründen vom Veranstalter abgesagt, ist ein neuer Termin zu vereinbaren (Veranstaltungen werden zwischenzeitlich durch Gutschein gutgeschrieben).
Wenn der Veranstalter eine Verschiebung der Veranstaltung auf ein neues Datum innerhalb von 3 Monaten nach dem ursprünglichen Termin nach eigenem Ermessen akzeptiert, ist er berechtigt, eine Verschiebungsgebühr von 20 € zu erheben.